Erwerbsminderungsrente von der DRV (Deutsche Rentenversicherung)
In Zeiten leerer Staatskassen wird es immer schwieriger, eine Rente wegen der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bekommen. Wenn überhaupt, wird eine Erwerbsminderungsrente regelmäßig auf Zeit gewährt. Dies bedeutet, dass im ersten halben Jahr gar keine Rente gezahlt wird, sondern erst ab dem 7. Monat nach Antragstellung.
Bei der Erwerbsminderungsrente wird zwischen der teilweisen und der vollen Rente unterschieden, wobei ein Anspruch auf die volle Rente nur dann besteht, wenn der Sozialversicherte maximal nur noch bis zu 3 Stunden arbeitstäglich arbeiten kann. Dem gegenüber wird eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, wenn eine arbeitstägliche Arbeitsleistung zwischen 3 und 6 Stunden möglich ist.
Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es sogar nur noch für die Jahrgänge unter 1961.
Durch meine Spezialisierung und meine versicherungsmedizinischen Kenntnisse, die ich bereits während meiner Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft erworben habe, kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rentenansprüche schneller beziehungsweise überhaupt durchzusetzen. Ich verfüge dazu über gute Kontakte zu Fachärzten, vor allem auf dem psychiatrischen und orthopädischen Fachgebiet.
Gerade die ärztlichen Gutachten, die von der DRV eingeholt werden, sei es vorgerichtlich oder dann über das Sozialgericht, sind alles andere als einfach zu verstehen. Holen Sie sich auch dafür Unterstützung.
Im Übrigen muss man gerade hier bei einer bestehenden Krankentagegeldversicherung das Zusammenspiel beachten und zum richtigen Zeitpunkt den Antrag stellen.