Beatrix Hüller

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht

Meine Kanzlei in der schönen Bonner Südstadt steht für eine sehr individuelle Rechtsberatung – mit Spezialisierung auf das Versicherungsrecht, insbesondere Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung. Anders als anonyme Großkanzleien lege ich größten Wert auf persönliche Betreuung, die weit über das Juristische hinausgeht.

Ich bin mit jahrelanger Erfahrung in der Versicherungswirtschaft für Versicherte tätig und als Fachanwältin für Versicherungsrecht seit 2009 an Ihrer Seite. Dieses Wissen ermöglicht eine verlässliche Einschätzung, ob sich ein Klageverfahren lohnt oder wann eine außergerichtliche Lösung vorteilhafter ist.

Ich vertrete ausschließlich Versicherte und setze mich bundesweit für Ihre Ansprüche ein – sei es bei der Durchsetzung von Leistungen, bei Nachprüfungen oder Verlängerungen. Jeder Gerichtstermin wird von mir persönlich wahrgenommen, und sei er auch noch so weit entfernt.

Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, die Sie in einer gesundheitlichen oder existenziellen Krisensituation benötigen. Gegenseitiges Vertrauen, Fachwissen und Zuverlässigkeit bilden die Grundlage meiner Arbeit.

Tätigkeitsschwerpunkte

Unfallversicherung

Die privaten Unfallversicherer lehnen häufig die Regulierung von Unfallschäden bereits mit dem Argument ab, es habe gar kein Unfall vorgelegen. Hier ist es wichtig, bereits bei Eintritt des Schadens einen auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt zu beauftragen, damit bereits die Schadenmeldung korrekt erfolgt. Vielfach sind Fristen einzuhalten (insbesondere beim Invaliditätsschaden), weswegen rechtzeitig Rechtsrat eingeholt werden sollte. So kann vermieden werden, dass Sie den Anspruch auf Leistungen wegen Invalidität schon aufgrund versäumter Fristen verlieren oder weil die Invaliditätsatteste falsch ausgefüllt wurden vom Arzt.

Inzwischen sind die Bedingungen der Unfallversicherer so kompakt und kompliziert, dass man ohne Spezialkenntnisse auf diesem Gebiet Ansprüche und die Fristen übersieht.

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Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (oder auch BUZ, also als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung) tritt grundsätzlich dann ein, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent aufgrund von Krankheit, körperlichem Gebrechen oder Kräfteverfall nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Beruf aus den gesunden Tagen auszuüben. Immer noch bzw. wieder findet man die Bedingungen mit der abstrakten Verweisung, d.h. der Versicherer kann den Versicherten dann gleichwohl auf eine andere Tätigkeit verweisen, die dieser aufgrund seiner Kenntnisse und Ausbildung bzw. Fähigkeiten ausüben könnte. Die Ausgestaltung richtet sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und muss genau geprüft werden zumal es auch Existenzschutzversicherungen und Grundfähigkeitsversicherungen gibt, die wiederum andere Voraussetzungen haben.

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Erwerbsminderungsrente

In Zeiten leerer Staatskassen wird es immer schwieriger, eine Rente wegen der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bekommen. Wenn überhaupt, wird eine Erwerbsminderungsrente regelmäßig auf Zeit gewährt. Dies bedeutet, dass im ersten halben Jahr gar keine Rente gezahlt wird, sondern erst ab dem Ende des 7. Monats nach Antragstellung.

Bei der Erwerbsminderungsrente wird zwischen der teilweisen und der vollen Rente unterschieden, wobei ein Anspruch auf die volle Rente nur dann besteht, wenn der Sozialversicherte maximal nur noch bis zu 3 Stunden arbeitstäglich arbeiten kann. Dem gegenüber wird eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, wenn eine arbeitstägliche Arbeitsleistung zwischen 3 und 6 Stunden möglich ist.

Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es sogar nur noch für die Jahrgänge unter 1961.

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Grad der Behinderung

Eine Schwerbehinderung wird dann zuerkannt, wenn der Antragsteller eine körperliche / geistige Beeinträchtigung von einem Grad mit mindestens 50 aufweist bzw. ab einem Grad von 30 und einem Schwerbehinderten gleichgestellt wird. Erst dann gilt man als schwerbehindert und hat dadurch bspw. folgende Vorteile: Sonderkündigungsschutz, verlängerter Urlaub, (für Beamte) keine Versetzung an einen anderen Standort, usw.. Sofern ein entsprechendes Merkzeichen vergeben wird, hat man freie Fahrt mit einem Teil der öffentlichen Verkehrsmittel (ggf. mit Zuzahlung), spart die GEZ-Gebühren, etc..

Auch hier ist es wichtig, einen versierten Anwalt zu beauftragen, der bei der Durchsetzung direkt von Beginn an behilflich ist und die einzelnen Leiden auch entsprechend einordnen kann.

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Berufsgenossenschaftsrecht (MdE)

Zunehmend weigern sich auch die Berufsgenossenschaften, Leistungen wegen Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen zu erbringen. Auch hier ist es wichtig, einen versierten Anwalt an der Hand zu haben, der sich mit den medizinischen Begriffen und den Besonderheiten der Berufsgenossenschaften auskennt, um Versorgungslücken zu vermeiden. Auf diesem Gebiet kann ich Ihnen durch meine lange Erfahrung und Fachkenntnisse ebenfalls weiterhelfen. Sie brauchen Ärzte, die Ihr Anliegen unterstützen; ich habe sie an der Hand.

Lassen Sie sinnvoller Weise die Ansprüche in einer Hand. Sonst müssen Sie verschiedenen Anwälten dasselbe erzählen. Dabei gibt es immer Schwund. Deshalb habe ich mich vor vielen Jahren schon dazu entschlossen, auch das Berufsgenossenschaftsrecht zu bearbeiten, zumal es Synergieeffekte hat zur privaten Unfallversicherung.